Mitgliedschaft & Ehrenmitglieder

Der BDA versteht sich als Verband für besonders qualifizierte Architektinnen und Architekten, die den anspruchsvollen Berufungskriterien gerecht werden.

Liste der Neumitglieder

Voraussetzungen für die Berufung als ordentliches Mitglied sind:

  • freiberufliche Tätigkeit als Architekt*in oder Planer*in oder Lehrtätigkeit an einer Ausbildungsstätte für Architektur und Stadtplanung,
  • persönliche Integrität und Kollegialität,
  • überdurchschnittliche, durch eigene Arbeiten nachgewiesene berufliche Befähigung,
  • Bereitschaft, die Ziele und Aufgaben des BDA aktiv zu unterstützen,
  • Mitgliedschaft in einer Architektenkammer.

Zu außerordentlichen Mitgliedern können berufen werden:

  • Beamtete und angestellte Architekt*innen und Planer*innen sowie Persönlichkeiten anderer Berufsgruppen, die die Ziele des BDA anerkennen und fördern.
  • Voraussetzung zur Berufung sind überdurchschnittliche berufliche Befähigung und persönliche Leistungen.

Über die Berufung in den BDA entscheidet der Landesvorstand.

Berufungsverfahren
In der Regel werden Kollegen oder Kolleginnen von BDA-Mitgliedern zur Berufung vorgeschlagen. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft sollte sich der Bewerber/die Bewerberin an ein ihm oder ihr bekanntes BDA-Mitglied wenden und um Empfehlung gegenüber dem Vorstand der jeweiligen regionalen Gruppe bitten.
Der Berufungsausschuss, der auf Gruppenebene eingerichtet ist, trifft anhand einer vorgelegten Mappe eine Vorentscheidung über die Berufung des neuen Mitglieds. Die eigentliche Berufung erfolgt dann auf Beschluss des Landesvorstandes hin, dem der Berufungsausschuss sein Votum weiterleitet.
Mit der Berufung in den BDA wird das ordentliche Mitglied beitragspflichtig. Außerordentliche Mitglieder zahlen keinen Beitrag.

Alle Mitglieder des BDA Hessen finden Sie im entsprechenden Verzeichnis.

Ehrenmitgliedschaft
Ordentliche und außerordentliche Mitglieder können wegen besonderer Verdienste um den BDA zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Persönlichkeiten, die nicht dem BDA angehören, sich jedoch im Sinne des BDA besondere Verdienste erworben haben, kann die Ehrenmitgliedschaft auch verliehen werden.

Ehrenmitglieder des BDA Hessen

Max Bächer   † 2011

Barbara Ettinger-Brinckmann

Franz Josef Hamm

Helmut Hofmann   † 2006

Jochem Jourdan

Joachim Klie

Max Meid (Ehrenvorsitzender)   † 2009

Hans Waechter † 2020

Mike Wilkens