Ihr gutes Recht: Leistungen der Rechtsberatungsstelle für BDA-Mitglieder / BDA-Vertrauensanwälte

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BDA-Vertrauensanwälte

Freiberufliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die Rechtsberatungsstelle aufgrund ihrer besonderen Qualifikation als Vertrauensanwälte berufen hat, beraten Architektinnen und Architekten BDA in allen Fragen, die ihre Berufsausübung betreffen. Das Beratungsspektrum umfasst insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung, des Architektenhonorars, des Gesellschaftsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts, des Versicherungs- und Schadensersatzrechts sowie des öffentlichen Baurechts. Die Vertrauensanwälte geben mündliche und schriftliche Auskünfte, erarbeiten Rechtsgutachten und vertreten BDA-Mitglieder in Gerichtsverfahren. Jedes BDA-Mitglied kann unabhängig von Wohnsitz und Landesverbandszugehörigkeit einen Vertrauensanwalt seiner Wahl beauftragen.

Welche rechtlichen Herausforderungen stellen sich der Architektenschaft? Neben den täglichen Herausforderungen der Vergabe und Vertragsgestaltung, einer haftungssicheren Organisation und Dokumentation sowie der Durchsetzung zumindest des gesetzlichen Mindesthonorars der HOAI erscheinen die drohende rechtliche Erosion der HOAI sowie die rechtssichere Öffnung für neue Planungsinstrumente und –abläufe (Stichwort BIM) zu den besonderen Herausforderungen.

Vertrauensanwalt Hessen

RA Johannes Jochem
Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht
Wilhelmstraße 7
65185 Wiesbaden
Tel. 0611. 30 81 43 6
Fax 0611. 30 81 43 8
j.jochem@rj-anwaelte.de
www.rj-anwaelte.de

Liste der BDA-Vertrauensanwälte (Seite des BDA-Bundesverbands)

Lenkungsgruppe Recht
Die Arbeit der Rechtsberatungsstelle des BDA wird durch eine Lenkungsgruppe Recht begleitet. Diese soll die Tätigkeiten der Vertrauensanwälte koordinieren und den Gremien des BDA die rechtlichen Aspekte der berufspolitischen Tätigkeit nahebringen. Die stimmberechtigten Mitglieder der Lenkungsgruppe Recht sind ein Mitglied des BDA-Präsidiums, ein Mitglied eines Landesvorstands des BDA und ein berufener BDA-Vertrauensanwalt.
Weitere Aufgaben der Lenkungsgruppe Recht sind die Erstellung von Jahresthemenplänen für die Rubriken „architekten und richter“ in der Zeitschrift der architekt und „Rechtsberatungsstelle“ im BDA-Rundbrief, die inhaltliche Organisation von regelmäßigen Fachtreffen der Vertrauensanwälte, die Entwicklung von Konzepten für Fortbildungsveranstaltungen der Vertrauensanwälte in Zusammenarbeit mit den BDA-Landesverbänden und die Unterbreitung von Vorschlägen zur Berufung von Vertrauensanwälten unter Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation und des regionalen Bedarfes.

Berufshaftpflicht und Excedentenversicherung
BDAtopsave©
Neben der exklusiven Gruppenanschlussversicherung BDAtopsave© und dem vergünstigten BDA- / AIC-Tarif zur Berufshaftpflicht können Mitglieder im BDA auch den neu eingeführten Mustervertrags-Service mit Update-Garantie PlanerProSave© mit 15 Prozent BDA-Nachlass erwerben: www.aic-international.de.

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