Tafelrunde des BDA Wiesbaden.
Berlin, 28. Februar 2018 – Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren. Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag.“ Eine endgültige Entscheidung wird im 2. oder 3. Quartal 2019 erwartet.
Zu dieser Thematik haben wir zwei Gäste mit Impulsvorträgen eingeladen:
FORTBILDUNG
Für diese Veranstaltung sind zwei Fortbildungspunkte bei der AKH beantragt.