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BDA fordert einen Architektenwettbewerb für das Grundstück des ehemaligen Stadtbades Mitte in Kassel

6. Mai 2014

Pressemitteilung zu den Planungen auf dem Grundstück des ehemaligen Stadtbades Mitte in Kassel

Die HNA vom 6.3.2014 berichtet über den Fortgang der Planungen zum Grundstück des ehemaligen Stadtbades Mitte. Im städtischen Gefüge bildet dieses Grundstück einen wichtigen Baustein für die Außenwirkung der Kasseler Innenstadt. Die komplexen städtebaulichen Rahmenbedingungen verlangen zuallererst eine geeignete Nutzung für eine nachhaltige Standortentwicklung. Der BDA begrüßt daher die Absicht des Regierungspräsidiums an dieser Stelle ein Verwaltungsgebäude beziehen zu wollen. Er bedauert, dass Vorschläge aus einem von der Stadtverwaltung beauftragten städtebaulichen Gutachten nach der Integration von innerstädtischem Wohnen an dieser Stelle keine Umsetzung finden werden. Als übergeordnetes Ziel für die Wiederbebauung fordert der BDA jedoch die höchste städtebauliche und architektonische Qualität. Garant dafür ist allein die Durchführung eines Architektenwettbewerbs. Der Widerstreit der kreativen Auseinandersetzung vieler Köpfe bietet allein die Voraussetzung dafür, die optimale Lösung für das Grundstück im Herzen der Stadt zu finden und einen für die Kasseler Öffentlichkeit und ihr vergangenes Stadtbad Mitte transparenten Entscheidungsprozess herbeizuführen. Hier gibt es bereits im Vorlauf – Verkauf des Grundstücks / Direktvergabe der Planungsleistungen – einige große Fragezeichen.

Mit Nachdruck fordert der BDA, mit einem Architektenwettbewerb diese Chance zum Erreichen der qualitätvollsten Stadtreparatur zu nutzen. Der fragwürdige Hinweis auf einen vermeintlichen Zeitdruck ist nicht akzeptabel: Stadt baut man nicht unter Zeitdruck.

Die positive wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Kassel in den letzten Jahren sollte zu einem selbstbewussteren Umgang mit städtebaulich relevanten Investitionsprojekten führen, besonders dann, wenn sämtliche Akteure quasi öffentliche Institutionen sind. „Eigentum verpflichtet“, so fordert es unser Grundgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben ein Anrecht auf Baukultur, die den Prozess (Wettbewerb!), die städtebaulich-architektonischen Qualität und das Nutzungsprofil (Wohnen!) umfasst. Schließlich profitieren alle durch den „Mehrwert Architektur“.

BDA Gruppe Kassel

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