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Stellungnahme das BDA Frankfurt zum Gelände am Großen Hirschgraben

27. März 2013

Offenes Verfahren für Gelände am Großen Hirschgraben

Der Bund Deutscher Architekten BDA Frankfurt fordert ein klares Votum zum geplanten Romantikmuseum am Großen Hirschgraben und einen offenen Architektenwettbewerb für den gesamten Baublock.

Der BDA Frankfurt begrüßt, dass für die Neugestaltung des Geländes am Großen Hirschgraben die Durchführung eines Architektenwettbewerbs vorgesehen ist.

Der BDA Frankfurt plädiert aber dafür, von der Absicht abzurücken, den Architekten­wettbewerb so durchzuführen, dass die Errichtung des Romantikmuseums später möglich ist. Eine solche Trennung zwischen den wichtigen Bestandteilen des Areals, die integral aufeinander bezogen sein sollten, vergibt die Chance, eine vorbildliche, Städtebau und Architektur verbindende Lösung überregionaler Exemplarität zu finden. Deswegen sollte zunächst die Stadt alle Möglichkeiten prüfen und nutzen, die Finanzierung des Romantikmuseums nach der getroffenen Entscheidung, den städtischen Anteil zurückzuziehen, zu sichern. Um dann der Aufgabe gerecht zu werden, sollte der gesamte Baublock zwischen Bethmann-, Kaiser-, Berliner Straße und Großem Hirschgraben in die Betrachtung einbezogen werden.

Der BDA hält für eine solche Aufgabe einen offenen Wettbewerb für das am besten geeignete Verfahren. Denn die außergewöhnliche Chance, hier einen bedeutenden kulturellen Ort mit internationaler Strahlkraft zu schaffen, bedarf eines Verfahrens, welches das Potenzial der kreativen Auseinandersetzung ausschöpft und nicht unnötig reduziert. Ein offener Wettbewerb würde zudem überregional die Aufmerksamkeit auf diese Aufgabe richten und die Voraussetzungen zu einer einem Ort dieser Bedeutung angemessenen Diskussion schaffen.

Der BDA Frankfurt sieht dabei auch die Stadt in der Pflicht, ihren Einfluss und ihre Verantwortung wahrzunehmen und in dieser für die Stadt prestigeträchtigen Aufgabe auf ein Verfahren zu dringen, das prädestiniert ist, die beste Lösung zu erbringen.

Der BDA spricht sich deswegen dafür aus, vor einer raschen Auslobung eines Wettbewerbs nochmals ausreichend die Möglichkeiten eines für den gesamten Block und damit für die Stadt idealen Verfahrens zu untersuchen und über die getroffene Entscheidung den Konsens in der Stadtgesellschaft herzustellen. Das betrifft auch das vollständige Raumprogramm und die Finanzierung des Bauvorhabens. Die Wahl des Verfahrens sollte daher erst getroffen, ein Architektenwettbewerb erst durchgeführt werden, wenn die Entscheidung für oder wider Romantikmuseum gefallen ist.

Ein Architektenwettbewerb, dessen Ergebnisse aufgrund ungeklärter oder vorläufiger Rahmenbedingungen dazu verwendet werden könnten, erst eine Diskussion über Bebauungsalternativen zu führen, missachtet die von den Architekten erbrachte Leistung. Denn die in Erwartung eines Auftragsversprechens eingereichten Wettbewerbs­beiträge würden in einem solchen Fall in der Diskussion als Argument für oder gegen eine grundsätzliche Entscheidung missbraucht werden können. Diese grundsätzliche Entscheidung muss jedoch vor der Wahl einer architektonischen Lösung getroffen werden.

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