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Altstadt Frankfurt

12. Februar 2007

Empfehlung des Städtebaubeirats Frankfurt am Main zum Bereich Dom Römer

Der Städtebaubeirat unterstützt die vom Stadtplanungsamt überarbeitete Planung zwischen Dom und Römer und lehnt eine Rekonstruktion nach altem Vorbild ab.

In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Städtebaubeirat vom Stadtplanungsamt über den aktuellen Stand der Planung zum Bereich Dom Römer informieren lassen. Viele Anregungen der Planungswerkstatt vom 6./ 7. Oktober und 9. Dezember 2006 sind in die Planung eingeflossen. So insbesondere der weitestgehende Rückgriff auf den alten Stadtgrundriss, die Rekonstruktionsmöglichkeit von vier epochalen Altstadthäusern und damit einhergehend eine weitere Reduzierung der Geschosszahlen in deren Nachbar schaft. Auch die Überbauung des Archäologischen Gartens ab dem 1. Obergeschoss und zum Maßstab der Schirn überleitend bezieht sich auf Anregungen aus der Planungswerkstatt. Ebenso der behutsame Nutzungsmix, der aus vorwiegend Wohnen, einem kleineren Hotel (Art-Hotel), Einzelhandel, Kultur (evtl. Schirnerweiterung) und wenig Gastronomie bestehen soll. Es zeigt sich für den Städtebaubeirat, dass die überwiegend sachlich und demokratisch verlaufene Planungswerkstatt – auch im Hinblick auf eine neue Planungskultur in Frankfurt – eine durchaus erfolgreiche Veranstaltung gewesen war. Insbesondere wird der von der Mehrheit der Mitglieder entwickelte Kompromiss vom Städtebaubeirat gut geheißen, vier der untergegangenen Häuser wieder aufzubauen und die weiteren Gebäude respektvoll in zeitgenössischer Bauweise zu errichten. Aus dieser Kombination könnte ein spannungsreiches und dennoch harmonisches und anmutendes Ensemble entstehen. Der Städtebaubeirat empfiehlt, dies zur wesentlichen Grundlage für das weitere planerische Handeln zu machen. Der hier und da erneut wiederaufkeimende Vorschlag zu einer weiter reichenden Rekonstruktion ist für eine zukunftsweisende und realisierbare Konzeption nicht geeignet und würde den gerade durchgeführten demokratischen Klärungsprozess konterkarieren.

Auch die städtebaulichen Aussagen des überarbeiteten Entwurfs wie der Stadt grundriss, die Höhenstufung und die Dimensionierung der öffentlichen Räume werden vom Städtebaubeirat gut geheißen. Uneinheitlich ist die Meinung über das Nutzungs konzept. Einerseits ist der vorgestellte Nutzungsmix durchaus überzeugend und kompatibel mit dem innerstädtischen Kontext. Andererseits wird die Frage aufgeworfen, ob es wegen der öffentlichen und historischen Bedeutung dieses zentralen Ortes nicht angemessener wäre, Nutzungen mit mehr Strahlkraft für die kulturelle Vielfalt der kleinen „Weltmetropole“ zu etablieren.

Im übrigen sorgt sich der Städtebaubeirat mehr um die anstehenden notwendigen Schritte für eine reibungslose Realisierung des Projekts. Dazu wird folgendes Vorgehen empfohlen: wie angedacht sollte möglichst zügig die technische Realisierbarkeit untersucht werden. Dies betrifft insbesondere die Überbaubarkeit der Tiefgarage mit kleinteiligen Strukturen, die Veränderung der Tiefgarage und ihre Zufahrtmöglichkeit sowie die daraus resultierenden Kosten. Das Stadtplanungsamt sollte in die Lage versetzt werden, entsprechende Untersuchungsaufträge zu vergeben.

Wegen der überaus komplexen und komplizierten Bauaufgabe kommt nur eine einheitliche Bauträgerschaft in Frage. Der Städtebaubeirat empfiehlt, möglichst frühzeitig mit einem dafür geeigneten Partner zusammenzuarbeiten, so wie es zwischenzeitlich bekannt wurde (ABG / OFB). Es sollte angestrebt werden, dass der Boden im städtischen Eigentum verbleibt.
Es ist dringend erforderlich, eine umfassende Kostenermittlung zu erstellen. Dabei wird sich herausstellen, wie hoch die Summe sein wird, mit der sich die Stadt (und der Steuerzahler) an der Finanzierung beteiligen muss. Schon jetzt ist klar, dass die gewünschte Bebauung nur über öffentliche Zuschüsse realisierbar ist. Hierzu scheint es geboten, auch unterschiedliche Subventionierungsmodelle zu erörtern. Um auch in Zukunft den Charakter und die Qualität des Quartiers beeinflussen zu können, erscheint es dem Städtebaubeirat erforderlich, dass zumindest für die Nutzung der Erdgeschosse ein Quartiersmanagement eingerichtet wird.

Um zu einer angemessenen und guten Gestaltung der Neubauten zu gelangen, sollte ein Gestaltungsbeirat eingesetzt werden. Dieser sollte sich auf zuvor festgelegte Gestaltungsleitlinien berufen können. Eine strenge Gestaltungsnutzung wird vom Städtebaubeirat nicht empfohlen, da sie insbesondere der Vielfalt der Vorgängerbauten an diesem Ort niemals gerecht werden könnte.

Für die architektonische Planung der einzelnen Häuser oder Hausgruppen sollten, wie in der Vergangenheit bereits beschlossen, Realisierungswettbewerbe ausgelobt werden.